Genmodifizierte Embryonen?

Die amerikanische National Academy of the Sciences veröffentlicht eine Handreichung zum Genom-Editing.

Die amerikanische Akademie der Wissenschaften hat vor knapp zwei Wochen eine Handreichung zum Genom-Editing herausgegeben. Bevor ich das Thema des letzten Blogposts abschließe, gebe ich deshalb hier eine Einführung und Stellungnahme zu dieser einflussreichen Verlautbarung.

Die Vorstellung des Dokuments kann man hier nachlesen, und runterladen kann man den Report hier.

1. Welche Entscheidungen trifft der Bericht?

a) Genom-Editing an Körperzellen

Die Nationale Akademie der Wissenschaften, des Ingenieurswesens und der Medizin – hier abgekürzt NAS (National Academy of the Sciences) - empfiehlt zunächst, dass das Genome Editing in Zukunft zum Einsatz kommen soll, wenn es darum geht, nach der Geburt „Krankheit und Behinderung“ zu heilen oder zu lindern. Solche Anwendungen an Körperzellen nehmen Veränderungen allein an der betroffenen Person selbst vor, wirken aber nicht auf die Geschlechtszellen, die bei der Fortpflanzung dann die ursprünglichen, nicht modifizierten Gene weitergeben. Die genom-chirurgischen Eingriffe könnten an Gewebe vorgenommen werden, das der Person entnommen wurde (ex vivo), oder auch in der Person selbst (in vivo).

Zuvor besteht die Kommission aber darauf, dass die Gefahr von Nebenwirkungen und unpräzisen Eingriffen deutlich zu mindern ist. Der Zustand der behandelten Person ist außerdem auch längere Zeit nach dem Vorgang zu kontrollieren. Es handelt sich schließlich um eine neue Art der Behandlung.

b) Genetische Modifikation von Embryonen

Laut der Kommission soll das Genom-Editing auch im Zuge der IVF an Embryonen zum Einsatz kommen, wenn Sorge besteht, dass Embryonen genetische Auffälligkeiten aufweisen. Allerdings müssen zuvor strikte Sicherheitsstandards gewährleistet sein. Der Bericht hebt hervor, dass solche genetischen Modifikationen erblich sind, da sich die Geschlechtszellen im frühen Embryo noch nicht von den Körperzellen ausdifferenziert haben. Damit steigt also das Risiko, denn nicht nur die Person, zu der der Embryo wird, ist direkt betroffen, sondern auch alle ihre potentiellen Nachkommen.

Hinzu kommt, dass die medizinischen und biologischen Kenntnisse über die embryonale Entwicklung bedeutende Lücken aufweisen – wir wissen über das Wachstum von Embryos einfach weniger als über das Stadium nach der Geburt. Deshalb ist die Notwendigkeit strikter vorklinischer Forschungen umso größer, wie die NAS insistiert. Die Kommission empfiehlt dennoch eine zukünftige Modifikation von Embryonen, da eine genetische Ursache von Krankheiten so korrigiert werden könnte, bevor sie sich im Organismus manifestiert.

Der Bericht besteht also auf verstärkten Forschungsbemühungen, durch die eine unpräzise Wirkweise der Modifikation deutlich minimiert wird, bevor solche Modifikationen an menschlichen Embryonen vorgenommen werden. Weitere hilfreiche Kenntnisse aus der genetischen Modifikation nach der Geburt (s.o. Teil a) werden der Forschung hier zugute kommen, so ein Argument. Menschen, die als Embryonen genetisch modifiziert wurden, aber auch deren Nachkommen, sollen weiterhin medizinisch begleitet werden. Der Bericht erkennt ferner an, dass die genetische Modifikation von Embryonen Auswirkungen darauf haben wird, wie die Gesellschaft diejenigen sieht, die bereits mit einer Behinderung zur Welt gekommen sind, ohne aus dieser Einsicht aber weitere Konsequenzen zu ziehen.

Der Bericht fordert die Erfüllung weiterer Kriterien, bevor Embryonen tatsächlich genetisch modifiziert werden sollten. Ob diese Bedingungen tatsächliche Auswirkungen auf die Praxis haben würden, sei dahingestellt. Die Kommission besteht auf „strikter Aufsicht“, dem Fehlen „vernünftiger Alternativen“ zur Genmodifikation am Embryo, ihrer Einschränkung auf „ernsthafte Krankheiten“ sowie auf „glaubwürdigen vorklinischen und/oder klinischen Erkenntnissen über Risiken und mögliche positive Auswirkungen auf die Gesundheit“.

c) Genetische "Enhancements"

Der Bericht diskutiert auch genetische "Enhancements", also vermeintliche Verbesserungen eines gesunden Körpers. Solche Eingriffe würden bereits am frühen Embryo vorgenommen, da der Organismus nach der Geburt nur noch geringfügig "umgebaut" werden könnte, geschweige denn nach der Pubertät. Hier referiert der Bericht einige historische Einsichten sowie verschiedene philosophische Argumente.

Er verwirft genetische Enhancements allerdings aus anderen Gründen, nämlich mit dem technischen Hinweis, dass die Risiken des Genom-Editing schwerer wiegen als potentielle Vorteile im Enhancement. Im Falle einer Heilung oder Linderung einer Krankheit wiegen die Vorteile die Risiken dagegen auf – dort lautet das Urteil also ja, bei Enhancements dagegen nein. Das gelte für den jetzigen Zeitpunkt oder auch für die nähere Zukunft. Was die historischen und philosophischen Gesichtspunkte dagegen für Enhancements bedeuten, bleibt offen. Hier fordert der Bericht eine größere öffentliche Debatte.

2. Wer hat den Bericht verfasst?

Der Bericht stammt von einer Kommission, die eine hochrangige Institution des öffentlichen Lebens in den USA vertritt, die Nationale Akademie der Wissenschaften, des Ingenieurswesens und der Medizin. Diese prestigeträchtige Gruppe von Experten ist unabhängig von der Regierung und berät die amerikanische Öffentlichkeit, einschließlich der Legislative und Exekutive, zu naturwissenschaftlichen Fragen.

Die Zusammensetzung der Kommission legt bereits nahe, dass der Bericht sich sehr auf naturwissenschaftliche und rechtliche Fragen konzentriert. Der Untertitel lautet allerdings: „Naturwissenschaft, Ethik und politische Steuerung [governance]“. Das wirft die Frage auf, wie sich die ethischen Fragen in der Zusammensetzung der Kommission niederschlagen. Sie wird von zwei Vorsitzenden geleitet, die eine eine Juristin mit naturwissenschaftlichem Hintergrund (A. Charo), der andere ein Naturwissenschaftler (R. Hynes). Die übrigen 20 Kommissionsmitglieder sind ebenfalls Naturwissenschaftler, mit der Ausnahme von drei Juristen, einem Bioethiker (ein Philosoph), einem Soziologen und einem weiteren Experten, der lange für die Weltbank gearbeitet hat.

Die Gruppierung umfasst keine Experten in der philosophischen Ethik im weiteren Sinne oder in der Ethik aus religionswissenschaftlicher bzw. theologischer Perspektive. Weder Historiker noch Experten in den disability studies sind vertreten, obwohl sich der Bericht explizit zu diesen Themenbereichen äußert. Soweit ich sehen kann, hat die Gruppe während ihrer Arbeit niemanden zum Referat eingeladen, der selbst mit Behinderung lebt, geschweige denn, dass jemand mit Behinderung der Kommission selbst angehörte.

3. Was steht auf dem Spiel?

Die US-amerikanische Forschung ist eine Macht in der Genetik und der Medizin, doch wenn es um die Modifikation menschlicher Gene geht, entfaltet sie noch keineswegs ihr volles Potential. Im Augenblick können die Forscher keine öffentlichen Mittel einsetzen, wenn sie einen menschlichen Embryo modifizieren wollen, und sollten entsprechende Verfahren dennoch bereitstehen, können sie für den klinischen Gebrauch nicht genehmigt werden. Der Kommissionsbericht meint allerdings, dass wir dem Punkt immer näher kommen, an dem solche Beschränkungen nicht mehr legitim sind, weder wissenschaftlich noch moralisch.

Zudem arbeitet ein prominentes Labor in London nun seit gut einem Jahr an Forschungsprojekten, die die Gene menschlicher Embryonen modifizieren. Amerikanische Molekularbiologen dürften sehr darauf aus sein, diesen Vorsprung aufzuholen, und ihre Forschungsinstitutionen wissen, dass man in einem derart jungen Anwendungsbereich durchaus Verfahren entwickeln könnte, die Patente einbringen. In seiner Wissenschaftskolumne der FAZ erwägt Joachim Müller-Jung, dass entsprechende Projektbeschreibungen schon in den Schubladen der Forschungsinstitute bereit liegen.

Auch chinesische Labore haben Embryonen modifiziert, doch ihre Verfahren der ethischen und rechtlichen Regulierung sind nicht immer restlos klar. Wahrscheinlich liegt die Regulierung dort effektiv bei den Ethikkommissionen der Universitäten, die das entsprechende Labor betreiben. Die amerikanische Kommission nimmt hier an, dass die amerikanische Forschung ein gutes Beispiel vorbildlicher Regulierung geben könnte, merkt aber zugleich an, dass sich solche Hoffnungen nicht erfüllt haben, wenn sie sich auf die britische Forschungspraxis bezogen haben. Zumindest wäre diese Hoffnung realistischer, wenn die Wissenschaftsakademie eine nennenswerte Zahl von Ethikern in die Kommission gesandt hätte.

Positiv gewendet lässt sich die Aufgabe der Kommission so beschreiben: Der Bericht trägt zur Zukunft der amerikanischen molekularbiologischen und medizinischen Forschung bei, indem sie vier wichtige Güter austariert: die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens, die Freiheit der Forschung, den Schutz der BürgerInnen vor besonderen Risiken und die moralische Akzeptanz von Forschung und Gesundheitswesen.

4. Weshalb gerade jetzt dieser Bericht?

Natürlich ist es nie zu früh, etwas Gutes zu tun, wenn es denn tatsächlich darum geht. Aus pragmatischer Sicht ist festzuhalten, dass der amerikanische Kongress eine Regel in Kraft setzte, die die Genehmigung klinischer Verfahren verbietet, in denen menschliche DNA modifiziert wird. Diese Regel läuft jedoch Ende April 2017 aus. Zur Entwicklung entsprechender Verfahren dürfen ebenfalls keine öffentlichen Gelder eingesetzt werden, doch selbst wenn sie mit privaten Mitteln entwickelt werden, können sie nicht legal zum Einsatz kommen.

5. Weshalb nicht auf PID zurückgreifen, anstelle Embryonen zu modifizieren?

Eine mögliche Alternative zur Modifikation embryonaler DNA besteht darin, im Zuge der In-vitro-Fertilisation (IVF) Embryonen auf genetische Auffälligkeiten zu prüfen (Prä-Implantations-Diagnostik, PID) und nur solche Embryonen der Frau einzusetzen, die keinerlei Anzeichen einer Erkrankung aufweisen. Man könnte also ganze Embryonen auswählen, anstatt das Genom eines einzelnen zu modifizieren. Weshalb also eine neue Technologie einsetzen, mit der es vergleichsweise wenig Erfahrungswerte gibt?

Der Bericht führt im wesentlichen vier Gründe an. Letztlich dürfte es hier auf die Zahlen ankommen. Die NAS hat gute Kontakte zu hervorragenden Wissenschaftlern und Ressourcen, und hier ergibt sich die Frage, weshalb man die Szenarien, die die Genmodifikation begründen (s.u.), nicht zugleich mit tatsächlichen Zahlen belegt hat. Das hätte es ermöglicht, die Fälle, die Embryo-Modifikation nahelegen, gegen die Risiken der Modifikation abzuwägen. Dies sind die vier Begründungsszenarien:

  • Dominante genetische Erkrankungen: Es heißt in dem Bericht, dass „dominante genetische Erkrankungen, die sich erst spät manifestieren – wie z.B. Chorea Huntington – in bestimmten isolierten Populationen in ausreichender Häufigkeit auftreten können, so dass ein Elternteil homozygot im Blick auf die Veranlagung ist.“ (86. D.h., von den beiden Ausführungen des Gens, das wesentlich beeinflusst, ob eine bestimmte Krankheit vorliegt, hat ein Elternteil eines, das zur Krankheit führt, sowie ein reguläres. Im Fall dominanter Vererbung bedeutet das, dass die Krankheit bei diesem Elternteil vorliegt.) Dieser Elternteil wird das dominante, irreguläre Gen mit einer Wahrschenlichkeit von 50% weitervererben, was zugleich eine Gesamtwahrscheinlichkeit der Erkrankung des Nachwuchses von 50 % bedeutet.

  • Die Anzahl von Embryonen, die nach der PID vorliegen, könnte nicht besonders hoch sein: Angenommen, beide Eltern haben ein irreguläres und ein reguläres Gen, das mit der betreffenden Erkrankung korreliert. Beim Nachwuchs wäre laut den Regeln der Mendelschen Vererbungslehre in diesem Fall „nur einer von vier Embryonen frei von der Mutation, die die Krankheit verursacht. Diese regulären Embryonen könnten durch PID ermittelt werden, doch die Anzahl der Embryonen, die dann möglicherweise zur Implantation zur Verfügung stehen, wäre merklich verringert.“

    Je nach Alter der Eltern liegt die Anzahl der Embryonen, die im Zuge der IVF implantiert werden, zwischen zwei und sechs (so zumindest im staatlichen Gesundheitswesens Großbritanniens) - in der Hoffnung, dass sich einer regulär entwickelt. Diese Embryonen erhält man, indem der Frau Eizellen entnommen werden, die dann in der Petrischale mit der Samenzelle ihres Partners befruchtet werden. Die Befruchtung gelingt aber vermutlich nicht bei allen Eizellen. Daraufhin folgt der nun entscheidende Schritt der PID, der diese befruchteten Eizellen erneut reduziert. Die Frage lautet also, ob am Anfang ausreichend Eizellen gewonnen werden können, so dass sich am Ende ein Embryo regulär entwickelt.

  • Eine größere Anzahl potentieller Eltern mit schweren rezessiven Erkrankungen: „Im Zuge einer verbesserten medizinischen Behandlung erreicht eine höhere Anzahl von Menschen mit schweren rezessiven Erkrankungen wie Mukoviszidose, Sichelzellenanämie oder lysosomalen Speicherkrankheiten das fortpflanzungsfähige Alter. Dann ist aber die Möglichkeit ernstzunehmen, dass verstärkt Situationen auftreten, in denen beide Eltern eine homozygote Veranlagung für eine Krankheit haben.“ (87) Wenn bei beiden Eltern jeweils beide Exemplare des Gens die Mutation aufweisen, die jeweils bei beiden dann in der entsprechenden Krankheit resultiert, dann wird das auch bei dem gemeinsamen Kind der Fall sein.

  • Mutationen ziehen die Fruchtbarkeit in Mitleidenschaft: „Ein zusätzliches Problem kann vorliegen, wenn Mutationen die Fruchtbarkeit in Mitleidenschaft ziehen, was unter anderem bei Frauen mit einer Veranlagung zum fragilen X-Syndrom, mit einer BRCA-1-Mutation [d.h. mit einer höheren Brustkrebswahrscheinlichkeit] und anderen genetischen Eigenschaften der Fall ist. Diese Gene führen zum Verlust von Eizellen im Laufe der körperlichen Entwicklung oder bereits nach der Geburt.“ (87)

6. Hätte der Bericht auch anders ausfallen können?

Hier sind meines Erachtens drei Punkte anzusprechen. Zunächst wäre es nötig gewesen, mehr Experten einzubeziehen, deren Qualifikationen genuin im Bereich der Ethik liegen. Eine größere Beteiligung aus dem Bereich der Geisteswissenschaften wäre ohnehin wünschenswert. Dass Wissenschaftler die Ethik gleich mitübernehmen, dürfte dagegen ungewöhnlich sein. Die Forscherin, die in Großbritannien Embryonen modifiziert, meint dagegen: "Es ist Aufgabe der Gesellschaft zu entscheiden, was akzeptabel ist - die Wissenschaft wird lediglich darüber aufklären, was möglich ist." Im Augenblick gibt es in den USA keine Einrichtung, die dem (zuletzt etwas konservativen) President‘s Council in Bioethics entspricht, den Präsident Obama damals aufgelöst hatte. Hier wäre eine längerfristige Einrichtung einer Gruppe wünschenswert, die naturwissenschaftliche, medizinische und geisteswissenschaftliche Expertise vereinigt.

Ferner wäre eine Differenzierung zwischen Behinderung und Erkrankung notwendig gewesen. Menschen mit Behinderung sind im Westen traditionell benachteiligt. Die Gesellschaft macht es ihnen nicht gerade leicht, ein Urteil über ihre Behinderung von einem Urteil über ihre Person zu unterscheiden. Doch ohne nennenswerte Diskussion schließt sich der Bericht dem spekulativen Urteil Philip Kitchers an: “Es hat den Anschein, dass ‘die Unterstützung von Versuchen, das Vorkommen genetischer Erkrankungen zu verringern, kompatibel ist mit nachhaltigem Respekt für diejenigen, die mit der Krankheit geboren wurden, sowie mit [der öffentlichen] Unterstützung ihrer ganz bestimmten Bedürfnisse’” (97). Eine Erörterung, wie realistisch das in der Tat ist, wäre hilfreich gewesen. Weshalb zieht man hier lediglich die Ansicht eines einzelnen Philosophen heran, dessen Expertise ohnehin eher in der Wissenschaftsphilosophie und nicht in den Disability Studies liegt? Weshalb nicht Menschen befragen, die selbst mit Behinderung leben oder deren enge Verwandte?

Im Abschnitt zur Modifikation embryonaler DNA argumentiert der Bericht schließlich, dass sich Erfahrungen aus der genetischen Modifikation von Körperzellen nach der Geburt auch bei der Modifikation von Embryonen als hilfreich erweisen würden. Dann aber sollte man sich auf die Modifikation embryonaler Zellen erst in einem späteren, zweiten Schritt einlassen, nachdem bereits Fortschritte in der Auswertung der Modifikation von Körperzellen erzielt wurden (wenn überhaupt). Auch im Bereich der Enhancements lautet das Argument ja, dass selbst nach wesentlichen Fortschritten in der Forschung weiterhin signifikante Risiken bestehen dürften. Wäre es nicht sinnvoll gewesen, zunächst die Modifikation von Körperzellen hervorzuheben als denjenigen Schritt, den neue Methoden zunächst ermöglichen. Auf diese Vorgänge könnte sich die Forschung zunächst konzentrieren. Über den nächsten Schritt, die embryonalen Zellen, aus denen auch die Geschlechtszellen hervorgehen, sollte damit aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden werden.

 

Bildnachweis: "Human Genome", Richard Ricciardi, Flickr.https://www.flickr.com/photos/ricricciardi/

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