Diskussion über den Nutzen und Schaden von Tierversuchen

Clemens Wustmans und Stephan Schleissing

Versucht man sich an einer Abwägung, an einer ethischen Urteilsbildung im Hinblick auf den Nutzen und Schaden von Tierversuchen, steht man vor einem grundsätzlichen Dilemma, denn „Schaden“ und „Nutzen“ sind beim Tierversuch meistens sehr ungleich verteilt – geschädigt werden in derartigen Versuchen per Definition Tiere, die mit zahlreichen Einschränkungen, nicht zuletzt ihrer Gesundheit oder ihrem Leben „bezahlen“; wenn Tiere überhaupt einen Nutzen ziehen, dann höchstens sehr mittelbar. Profiteure dieser Versuche sind in der Regel die Menschen.

Das Dilemma der Tierversuche

Intuitiv sind vermutlich die meisten Menschen Gegner von Tierversuchen. Gleichzeitig möchten aber alle Menschen, wenn sie oder nahe Angehörige erkrankt sind, die besten und sichersten Medikamente und Therapien erhalten. Das Dilemma für den Menschen besteht weiterhin also darin, dass derzeitige moderne Medizin ohne Tierversuche nicht möglich ist. Horst Stern hat diesen Konflikt bereits 1979 auf den Punkt gebracht: „Haben wir das Recht, Tiere (Menschenaffen) für Hepatitisforschung einzusetzen, nur um Menschenleben zu retten? Ich meine: nein! Freilich habe ich auch keine Hepatitis. Und sollen wir, analog dazu, unsere geistes- und gemütskranken Mitmenschen ihrem seelischen Elend überlassen, obwohl ihnen, (…) mit modernen Drogen oft nachhaltig geholfen werden kann – nur um Menschenaffen zu schonen? Ich meine: nein! Aber ich bin freilich auch kein Menschenaffe.“ (Stern, Horst: Tierversuche in der Pharmaforschung, München 1979, 101). Menschenaffen werden glücklicherweise seit vielen Jahren in Deutschland nicht mehr in der tierexperimentellen Forschung eingesetzt – allein: das Dilemma bleibt.

Was sind Tierversuche?

Tierversuche sind wissenschaftliche Experimente an oder mit lebenden Tieren. Sie werden in vielen wissenschaftlichen Bereichen durchgeführt, beispielswiese in der Veterinärmedizin, der Biologie oder der Agrarwissenschaft. Häufig werden Versuche vorgenommen, um Informationen über Tierarten und deren Krankheiten zu erhalten. Auch zur Prüfung der Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln dürfen Tierversuche durchgeführt werden. Die meisten Versuchstiere, die unter den Schutz des Tierschutzgesetzes fallen, werden jedoch in der medizinischen Forschung eingesetzt. Das Tier dient hier sozusagen als Stellvertreter bzw. als Modell für den Menschen, an dem selbst nicht experimentiert werden kann (und darf). In Deutschland wurden im Jahr 2013 rund drei Millionen Wirbeltiere zu Versuchszwecken eingesetzt. Beinahe 90% dieser drei Millionen Tiere sind Mäuse und Ratten. Auch die Nutzung von Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden und z. B. für das Anlegen von Zellkulturen genutzt werden, unterliegt in jüngerer Zeit der Meldepflicht und wird in dieser Statistik aufgeführt. Während die Zahl der genehmigungspflichtigen Eingriffe, also der Tierversuche im engeren Sinne, abnimmt, ist die Zahl der für Forschungszwecke getöteten Tiere angestiegen. Diese machen etwa die die Hälfte der drei Millionen im Tierschutzbericht der Bundesregierung gezählten Tiere aus, werden nach gesetzlicher Definition aber nicht als Versuchstiere im eigentlichen Sinne angesehen.

 

Ethische Annäherungen

Will man zu einem ethischen Urteil zum Thema „Tierversuche“ gelangen, muss man zunächst feststellen: Die Tierethik ist eine philosophiegeschichtlich verhältnismäßig junge Disziplin innerhalb der Ethik. Dass Tiere ethisch relevante Subjekte und als Teil unserer moralischen Wertegemeinschaft zu sehen sind, setzt sich gesellschaftlich als Überzeugung mehr und mehr durch. Auch die christliche Ethik reagiert zunehmend auf diese Entwicklung. Traditionell ist Ethik jedoch, zumal innerhalb der christlichen Theologie, anthropozentrisch; sie geht vom Menschen aus und stellt diesen in ihr Zentrum. Wo Tiere in den Blick genommen wurden, geschah dies meist im Bewusstsein deutlicher Differenzen zwischen Mensch und Tier. Große Wirkmacht erzielte René Descartes, der den lebenden Organismus auf dessen „Mechanik“ reduzierte. Dies gilt nach Descartes für Tiere und Menschen gleichermaßen, aber mit dem Unterschied, dass er dem Menschen darüber hinaus eine Seele zuspricht. Tiere dagegen sind nach Descartes seelenlos. Diese rationalistische Sicht Descartes auf den Körper der Tiere als „Automaten“ steht im Gegensatz zu einer traditionellen, stark christlich geprägten Perspektive der Mitgeschöpflichkeit, war aber lange prägend für die Neuzeit. Mit diesem Ansatz verbunden ist eine Gleichgültigkeit gegenüber dem Leid von Tieren, letztlich auch mit einer Relativierung der Lebensrechte des Tiers. Typisch war dementsprechend der heute besonders grausam erscheinende Tierversuch in Form der „Vivisektion“, der Eingriff am lebenden Tier. Auch Kant wehrt sich gegen direkte Pflichten gegenüber dem Tier. Er erkennt zwar an, dass Tiere nicht grundlos Schaden zugefügt werden darf, lässt aber „gute Zwecke“ als Grund für die Verursachung von Leiden bei Tieren zu. Eine Ausnahmeerscheinung stellt Arthur Schopenhauer dar, der früh die Tiere direkt in seine Ethik einbezieht und nicht von „Erbarmen“, sondern von „Mitleid“ spricht, das – im Gegensatz zu Kant – auch eine direkte Pflicht gegenüber dem Tier sei.

Albert Schweitzers Ehrfurcht vor dem Leben

„Ehrfurcht vor dem Leben“ nennt Schweitzer seine Ethik, dessen Konzeption er 1915 begann. Schweitzer sieht es geboten, die Forderung nach Barmherzigkeit umzusetzen, indem er auch Tiere als „Geschwister“ betrachtet, die als Teil der Schöpfung in die Erlösung einbezogen werden sollen. Programmatisch kann man seinen Satz „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will“ verstehen. Schweitzer beklagt das Leiden von Tieren u.a. bei Schlachtung, Jagd und Tierversuch. Programmatisch ist aber auch die Schilderung einer Situation wie dieser: „Wenn er im Sommer nachts bei der Lampe arbeitet, hält er lieber das Fenster geschlossen und atmet dumpfe Luft, als daß er Insekt um Insekt mit versengten Flügeln auf den Tisch fallen sieht.“ (Schweitzer, Albert: Kultur und Ethik, München 1996, zuerst 1923, 240). Schweitzer spricht sich also selbst im Falle von Insekten gegen ein achtloses, nicht einmal zielgerichtetes Zufügen von Schaden aus. Bei diesen Forderungen vergisst Schweitzer nicht, wie schwierig bzw. unmöglich es für den Menschen ist, einer derartigen Verantwortung für das Leben gerecht zu werden. Schweitzer verfolgt also ein Idealziel. Verlangt wird das ernsthafte Bemühen des Menschen, diesem so nahe wie nur möglich zu kommen.

Peter Singer und das Modell der Pathozentrik

Auf der Grundlage der programmatischen Schrift „Animal Liberation“ (1975) des australischen Philosophen Peter Singer entwickelten sich beinahe die gesamte Tierrechtsdebatte und die tierethische Diskussion der Gegenwart. Singer bezeichnet es als Speziezismus, wenn ein Tier allein aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer anderen Gattung als der des Homo Sapiens mit geringeren Rechten ausgestattet wird. Hier sieht er eine Analogie zum Sexismus und zum Rassismus. Stattdessen stellt er die Leidensfähigkeit – griech. pathos – in den Mittelpunkt seiner Argumentation; ein Lebewesen wie in Menschenaffe oder ein Hund, der nicht nur leiden kann, sondern nach Singer auch im gleichen Maße Selbstbewusstsein besitzt wie der Mensch, dürfe ethisch nicht anders bewertet werden; er muss genauso als „Person“ gelten. Der Argumentationsansatz Peter Singers provozierte und provoziert enormen Widerspruch, vor allem aus theologischer Sicht kann man nur schwer damit umgehen, dass in seinem Konzept manche Menschen, die bestimmte „biologische Kriterien“ nicht erfüllen, nicht als Person gelten sollen. Trotzdem muss man anerkennen, dass die pathozentrische Argumentation großen Raum in der tierethischen Debatte einnimmt. Sie spricht sich gegen eine Verwendung der allermeisten Tiere in Tierversuchen aus.

Das Modell der Verantwortungsethik

Hält man Tierversuche dagegen generell für zulässig, muss man zunächst davon ausgehen, dass menschliche Interessen und beispielsweise der Erhalt menschlicher Gesundheit grundsätzlich höher zu bewerten sind als der Schutz anderer Lebewesen. Nur auf dieser Basis ist es möglich, die mit den Versuchen verbundenen möglichen Schäden wie zu erleidende Schmerzen oder den Tod beispielsweise mit der Entwicklung von Medikamenten für den Menschen zu rechtfertigen. Auch eine verantwortungsethische Argumentation kann im Hinblick auf Tierversuche eine solche Legitimation jedoch nur bedingt anbieten; es bleibt in der Dilemmasituation das Moment des zu verantwortenden Handelns – theologisch gesprochen: der geforderten Schuldübernahme –, für die handelnden Personen genauso wie für die Gesellschaft insgesamt, die von medizinischer Forschung und Behandlung profitiert und profitieren will. Statt absoluter Prinzipien, die allein ethisches Handeln legitimieren, orientiert die Verantwortungsethik ihr Handeln an den Handlungsfolgen und vor allem der konkreten Situation. Statt nur der optimalen Lösung wird gewissermaßen das „kleinere Übel“ anerkannt, ohne dass der Zweck die Mittel „heiligt“. Es ist das „relativ Gute“, das dem „relativ Schlechten“ vorzuziehen ist – aber es bleibt eine Schuld. Eine Schuld, die gegenüber Versuchstieren entsteht, oder aber gegenüber Hilfsbedürftigen und Erkrankten, denen nur mit auf Tierversuchen basierender Forschung geholfen werden kann.

 

Ausblick: Grundlagenforschung und Alternativmethoden

Tierversuche, die direkt dem Wohl des Patienten dienen oder aus Gründen des Verbraucher- oder Umweltschutzes durchgeführt werden („angewandte Forschung“), werden in der Öffentlichkeit in der Regel für notwendig erachtet. Dagegen werden Tierversuche häufig kritischer gesehen, wenn sie zum Zweck der sogenannten Grundlagenforschung durchgeführt werden: Ein unmittelbarer Nutzen ist dann häufig nicht erkennbar und oft auch mittelfristig nicht gegeben. Tatsächlich ist der Forschungsansatz der Grundlagenforschung ein anderer, grundsätzliche Mechanismen und Prozesse sollen aufgeklärt und verstanden werden. Dennoch ist wissenschaftlicher Fortschritt ohne solche Grundlagenforschung nicht denkbar, denn erst auf ihrer Basis kommt es – wenn auch nicht immer planbar – früher oder später zur angewandten Forschung. Eine ethische Urteilsbildung, die den Gedanken des Tierversuchs nicht völlig verwirft, schließt auch die Grundlagenforschung ein. Tierversuche bleiben letztendlich immer Versuche am Modell, deren Aussagekraft sich dann am menschlichen „Original“ erweisen muss. Der Einsatz von Tieren in der Forschung führt die die Gesellschaft in ein Dilemma, dass so lange nicht aufzulösen ist, wie es keine gleichwertigen Alternativen gibt. Daher ist es wichtig, dass die Forschung an Alternativmethoden vorangetrieben wird. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass diese Methoden langfristig nicht in der Lage sein werden, einen „Gesamtorganismus“ zu imitieren. Sie werden aber hoffentlich dazu beitragen, die Zahl der in Tierversuchen eingesetzten Tiere weiterhin einzuschränken.

Clemens Wustmans

Dr. Clemens Wustmans studierte Evangelische Theologie und Geschichte an der Ruhr-Universität Bochum. 2015 Promotion mit einer Dissertation zum Thema "Tierethik als Ethik des Artenschutzes. Eine Position kriterialer Verantwortungsethik". 2007-2016 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre an der Bochumer Evangelisch-Theologischen Fakultät, seit Oktober 2016 am Lehrstuhl für Systematische Theologie (Ethik und Hermeneutik) an der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und MItglied im Berlin Institute for Public Theology.

Respons von Stephan Schleissing

„Ehrfurcht vor dem Leben“ und der Tierversuch

"Wir streicheln und wir essen sie" lautet der deutsche Titel eines 2012 erschienenen Sachbuchs des amerikanischen Psychologen Hal Herzog. Darin geht der Autor den höchstwidersprüchlichen Beziehungen des Menschen zu den Tieren nach, die er vor allem anhand der unterschiedlichen Behandlung von Heim- und Nutztieren anschaulich macht. Herzog diagnostiziert eine tiefgreifende Spaltung zwischen dem emotionalen und dem rationalen Umgang mit Tieren, die nicht an objektiven Eigenschaften der Tiere selber festgemacht werden kann, sondern als Folge einer Moralisierung des Mensch-Tier-Verhältnisses zu verstehen ist. Auf der Ebene rationaler Argumentation erscheint diese aber bemerkenswert inkonsistent. 

 

Ethik als Methode der Rechtfertigung von Tierversuchen?

Die Spaltung zwischen dem emotionalen und dem rationalen Umgang mit Tieren liegt auch dem von Clemens Wustmans konstatierten Dilemma zugrunde, das er in seinen Ausführungen zur Nutzen-Schaden-Abwägung beschreibt und das offensichtlich durch keine Rechtfertigungsversuche zu beseitigen ist. Wo Leben gegen Leben aufgewogen werden muss, ist Schuld unvermeidbar. Welche Rolle soll in dieser Situation aber der Ethik zukommen? Betrachten wir zunächst den Ort, der ihr bei der Nutzen-Schaden-Analyse im Recht zugewiesen wird. In § 7 Abs. 3 des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) heißt es: „Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.“ Sind willentlich herbeigeführte, andauernde Schmerzen an Versuchstieren ethisch zu rechtfertigen?

Immerhin: Der Hinweis, das Experiment sei für den medizinischen Fortschritt unverzichtbar, ist allein noch keine Rechtfertigung für seine Durchführung. Vielmehr hat der Antragsteller eine Güterabwägung vorzunehmen, die die Unerlässlichkeit des Tierversuchs wissenschaftlich belegt (§ 8 Abs.3 TierSchG). Hierbei ist das so genannte 3V-Prinzip der experimentellen Forschung mit Tieren – Vermeidung, Verfeinerung, Verringerung – von zentraler Bedeutung. In seinen Erläuterungen zum TierSchG, die als DRZE-Kurzinformation online zu finden sind, führt der Philosoph Thorsten Galert dazu aus: „Kann ein Versuchszweck auch auf tierversuchsfreiem Wege, z. B. durch den Einsatz von Zellkulturen oder Computersimulationen, oder durch den Einsatz von Tieren, die auf dem phylogenetischen Stammbaum niedriger stehen, erreicht werden, dann ist das Erfordernis der Unerlässlichkeit nicht erfüllt (Vermeidung); ebenso gelten Tierversuche, die durch ein verbessertes statistisches Design des Forschungsvorhabens vermeidbar wären (Verringerung) oder die für die Versuchstiere weniger belastend ausgestaltet werden könnten (Verfeinerung), nicht als unerlässlich.“ Doch vor allem zwei Fragen bleiben, die im Folgenden näher zu diskutieren sind: (1) Sind unerlässliche Tierversuche „von hervorragender Bedeutung“ nicht nur rechtlich, sondern auch ethisch zu rechtfertigen? (2) Und wenn Ethik und Recht nicht einfach dasselbe sind: Was fügt die Ethik dem Kriterium der „Vertretbarkeit“ im Genehmigungsverfahren eigentlich hinzu? Diese Fragen möchte ich im Anschluss an den ethischen Entwurf Albert Schweitzers diskutieren, für den das Thema „Schuld“ im Umgang des Menschen mit dem Lebendigen von zentraler Bedeutung ist.

„Immer wandeln wir auf Geröll am Abgrund des Pessimismus entlang“

Der evangelische Theologe und Kulturphilosoph Albert Schweitzer verfasste seine „Ethik“ in einer Zeit (1914-1923), die er unter dem Diktat der reinen Sachgesetzlichkeit wähnte. Kritisch wandte er gegen seine eigene Kultur ein, dass sie die wichtige Frage des Fortschritts lediglich im Hinblick auf Verbesserung der äußerlichen Lebensbedingungen thematisiere. Damit verfehle sie die Herausforderung der Gegenwart, das „Erleben des Einzelnen“ und die Möglichkeiten eines guten Lebens in den Blick zu bekommen (120). In gut aufklärerischer Tradition forderte Schweitzer deshalb eine Besinnung auf den ethischen Gehalt des Fortschrittsgedankens, der bei der individuellen Lebensanschauung des Einzelnen anzusetzen habe. Schweitzers Thema ist die Frage nach den kulturellen Voraussetzungen der Entwicklung einer ethischen Persönlichkeit. Diese erblickte er allein in einer Gesinnungsethik, die er in konsequenter Anknüpfung an die Moralphilosophie Immanuel Kants entwickelte. Deren bloß formale Orientierung an der Allgemeinheit und Unbedingtheit des Sittengesetzes ergänzte Schweitzer durch Bezugnahme auf Begriff und Erfahrung des Lebens. Der Satz „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will“ ist dabei als „umfassendste Tatsache des Bewusstsein“ (330) sowohl Problemanzeige als auch Anfang einer neuen Ethik, die sich als „Ehrfurcht“ vor allen Erscheinungsformen des Lebens entwirft. Der dabei von Schweitzer geforderte „elementare“ Zugang zum Phänomen des Lebendigen ist dabei alles andere als naiv. Dass der Wille zum Leben miteinander in Konflikt steht, hat für ihn seinen Grund nicht in moralischem Fehlverhalten, sondern ist – vor allem Handeln – eine unhintergehbare Tatsache allen Lebens. Darin gründet nach Schweitzer auch der Pessimismus und Zynismus seiner Zeit, dem er auf der Ebene der menschlichen Lebensführung dadurch entgegentritt, dass er die in der Ethik geforderte Hingabe zum Leben universal auf alles Lebendige hin ausweitet. Nur so könne es gelingen, dem unbedingten Kantischen ‚Sollen‘ des moralischen Sittengesetzes auch ein eigenes ‚Wollen‘ zur Seite zu stellen, das er in einem „denkenden Erleben“ fundiert (70).

Schweitzers „Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben“ stemmt sich in bisweilen heroischer Weise gegen eine „Ohnmacht eines Sollens“ (Hegel), die sich in bloßem Pessimismus gefällt. Gerade weil er die tiefverwurzelte Wirklichkeit einer resignativen Einstellung zum Leben selber kennt, ist er bestrebt, mit dem Gedanken der „Ehrfurcht“ für die ethische Persönlichkeit des Einzelnen einen Ankerpunkt zu finden, der ihm einen verantwortlichen Umgang mit der „Entzweiung des Lebens“ möglich macht. Dabei wird von manchen Anhängern Schweitzers leicht übersehen, dass er mit seiner Fundierung der Ethik in der Gesinnung gerade keinem Moralismus das Wort redet. Im Gegenteil: Mit seinem Ansatz tritt Schweitzer einem ruinösen Ethikverständnis entgegen, das sich in einem bloßen Schulddiskurs verzettelt mit der Folge, dass dem Einzelnen abgesprochen wird, eine eigene ethische Position aus innerer Überzeugung finden zu können: „Nur subjektive Entscheide kann der Mensch in den ethischen Konflikten treffen. Niemand kann für ihn bestimmen, wo jedesmal die äußerste Grenze der Möglichkeit des Verharrens in der Erhaltung und Förderung von Leben liegt. Er allein hat es zu beurteilen, indem er sich dabei von der aufs höchste gesteigerten Verantwortung gegen das andere Leben leiten läßt. Nie dürfen wir abgestumpft werden. In der Wahrheit sind wir, wenn wir die Konflikte immer tiefer erleben. Das gute Gewissen ist ein Erfindung des Teufels.“ (340) Was auf den ersten Blick wie eine Steigerung beim Thema „Schuld“ aussieht, dient bei Schweitzer vor allem der gesteigerten Sensibilisierung vor der ethischen Gesinnung des Einzelnen. Sicherlich: Die Maßstäbe, die Schweitzer dabei ansetzt, sind hoch. Gleichwohl ist die „Ehrfurcht vor dem Leben“ am besten als eine „Ethik der Achtung“ zu charakterisieren: Aus der Achtung vor dem universalen Willen zum Leben soll der Einzelne die Kraft empfangen, auf selbstständige Art und Weise Verantwortung für seine eigene ethische Haltung zu übernehmen. Dabei erstreckt sich diese Achtung selbstverständlich auch auf solche Personen, die angesichts der Zwänge und Widersprüche des Lebens zu divergierenden „Lösungen“ praktischer Probleme finden als man dies selber tut. Entscheidend ist allein, dass sie dabei der Erfahrung der Ehrfurcht vor dem Leben folgen.

Ethische Vertretbarkeit und Unerlässlichkeit des Tierversuchs in der Perspektive der „Ehrfurcht vor dem Leben“

Für Schweitzer steht fest: „Wo ich irgendwelches Leben schädige, muß ich mir darüber klar sein, ob es notwendig ist. Über das Unvermeidliche darf ich in nichts hinausgehen, auch nicht in scheinbar Unbedeutendem“ (340). An das Kriterium der „Unerlässlichkeit“ stellt Schweitzers Ethik sehr hohe Anforderungen. Der Ethik kommt dabei vor allem die Aufgabe einer kritischen Selbstprüfung der Person zu: Wird die Entscheidung tatsächlich aus der Erfahrung einer unbedingten Hingabe an das Leben getroffen oder folgt sie einem anderen, primär pragmatischen Kalkül? Um diese Frage beantworten zu können, bedarf es aber nicht nur der Achtung vor dem Leben der nichtmenschlichen Kreatur, sondern auch einer Achtung derjenigen Personen, die die Notwendigkeit zur Durchführung eines Tierversuchs prüfen. Daran mangelt es allerdings im öffentlichen Diskurs um Tierversuche. Der Stil der öffentlichen Auseinandersetzung um den Bremer Hirnforscher Andreas Kreiter, der seit Jahren wegen seiner Forschung an Makaken-Affen von Tierversuchsgegnern attackiert wird, verletzt diesen Grundsatz der ethischen Achtung aufs Gröbste. Man mag das 2014 in letzter Instanz gefällte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Bremer Tierversuchen aus ethischen Gründen nicht befürworten. Aber die Kampagnenschlacht z.B. der „Tierversuchsgegner Bundesrepublik Deutschland e.V.“ kann eine Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben nicht für sich in Anspruch nehmen.  Unter dem Titel „Kreiter macht eiskalt weiter“ diffamiert sie dessen Person aufs Unerträglichste u.a. mit dem Satz „Tierexperimentatoren sind Wesen besonderer Art – man sollte sie nicht leichtfertig Menschen nennen.“

Aber nicht nur die Achtung derjenigen Personen, die die Vertretbarkeit eines Tierversuchs festzustellen haben, ist Ausfluss eines ethischen Umgangs. Auch die verstärkte wissenschaftliche Erforschung der Notwendigkeit von Tierversuchen und der Suche nach Alternativen ist aus Sicht einer Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben gefordert. Nicht allein die unmittelbare Betroffenheit des Betrachters oder Akteurs von Tierversuchen genügt zur Abwägung von Schaden und Nutzen. Eine wissenschaftliche Weiterarbeit an den oben genannten 3V-Prinzipien ist dringend erforderlich, um mehr Klarheit und höhere Urteilssicherheit darüber zu erlangen, welche Interessen und (Rechts-)Güter beim Tierversuch zur Debatte stehen. In einem öffentlichen Aufruf vom 22. Oktober 2014 haben Gerhard Heldmaier, Marburger Tierphysiologe und Vorsitzender der Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie der Göttinger Biopsychologe Stefan Treue, Leiter des Deutschen Primatenzentrums, in der Frankfurter Allgemeine Zeitung einen öffentlichen Aufruf zur Notwendigkeit von Tierversuchen in der besonders umstrittenen Grundlagenforschung veröffentlicht. Darin fordern sie Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, ihre Fachgesellschaften und die pharmazeutische Industrie auf, „die Öffentlichkeit zukünftig viel offener und verständlicher über die Fragestellungen, Methoden und Ergebnisse dieser Forschung zu unterrichten.“ Um diesen Diskurs aber auch tatsächlich führen zu können, bedarf es nicht nur ein kritisches Bewusstsein, sondern ein hohes Maß an Respekt gegenüber allen Beteiligten – den Personen, die aus Gründen der Achtung vor der Menschenwürde über die Unerlässlichkeit des Tierversuchs befinden ebenso wie gegenüber den Opfern dieser Entscheidungen, also den Tieren. Dieser Terminus des „Opfers“ erscheint vor dem Hintergrund von Schweitzers Ethik allerdings als eine unverzichtbare Redeweise. Gerade angesichts der von Wustmans zu Recht geforderten Konzentration auf eine verantwortungsethische Argumentation, ist die Differenz zwischen dem „kleineren Übel“ und der Nichtauflösbarkeit eines ethischen Dilemmas anzuerkennen.

Dr. Stephan Schleissing
Geschäftsführer Institut Technik-Theologie-Naturwissenschaften, München

Die Diskussion wurde veröffentlicht im Mai 2015

Literatur zum Leitartikel von Clemens Wustmans:

  • Baranzke, Heike: Würde der Kreatur? Die Idee der Würde im Horizont der Bioethik, Würzburg 2002.
  • Riether, Edith / Weiss, Michael Noah (Hrsg.): Tier – Mensch – Ethik, Wien, 2012
  • Schmitz, Friederike (Hrsg.): Tierethik. Grundlagentexte, Berlin 2014.
  • Singer, Peter: Praktische Ethik, 2., revidierte und erweiterte Auflage, Stuttgart 1994
  • Ullrich, Jessica (Hrsg.), Tierstudien 10/2016: Experiment. [Berlin: Neofelis]
  • Wolf, Ursula: Ethik der Mensch-Tier-Beziehung, Frankfurt a. M. 2012

Literatur zur Respons von Stephan Schleissing

  • Regina Binder / Norbert Alzmann / Herwig Grimm (Hrsg.): Wissenschaftliche Verantwortung im Tierversuch. Ein Handbuch für die Praxis (TTN-Studien Bd. 3), Baden-Baden 2013.
  • Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften: Rechtliche Aspekte der Forschung an Tieren, online unter www.drze.de/im-blickpunkt/tierversuche-in-der-forschung/rechtliche-aspekte-der-forschung-an-tieren (zuletzt 27.03.2015)
  • Hal Herzog: Wir streicheln und wir essen sie. Unser paradoxes Verhältnis zu Tieren, München 2012.
  • Albert Schweitzer: Kultur und Ethik, München 1990 (die Seitenzahlen im Text beziehen sich auf diese Ausgabe)

Bildnachweis
Janet Stephens - Animal, Rat, Lobund-Wistar @ wikimedia commons http://visualsonline.cancer.gov/details.cfm?imageid=2568
Fotolia.com #36866198 - Postage stamp Germany 1975 Dr. Albert Schweitzer © laufer
Joel Travis Sage - Peter Singer speaking at a Veritas Forum event on MIT's campus on Saturday, March 14, 2009. @ wikimedia commons http://www.joelsage.com/
Cover des Buches Hal Herzog, Wir streicheln und wir essen sie, Hanser Verlag
Fotolia.com #1673526 - albert-schweitzer-denkmal © Martina Berg
 

Diskussion zu Tierversuchen

Dürfen wir Tieren schaden, wenn wir Menschen davon profitieren?

Der Einsatz von Tieren in der Forschung führt die die Gesellschaft in ein Dilemma, dass so lange nicht aufzulösen ist, wie es keine gleichwertigen Alternativen gibt, so Clemens Wustmans in seinem Leitartikel. Stephan Schleissing erwidert: Gerade angesichts der von Wustmans zu Recht geforderten Konzentration auf eine verantwortungsethische Argumentation, ist die Differenz zwischen dem „kleineren Übel“ und der Nichtauflösbarkeit eines ethischen Dilemmas anzuerkennen.
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Kommentare (2)

  • Gerhard Höberth
    Gerhard Höberth
    am 12.05.2015
    Der Beitrag geht von der unhinterfragten Prämisse aus, dass Tierversuche für die humanmedizinische Forschung tatsächlich relevant ist. Diese Prämisse ist aber bei weitem nicht so unumstritten, wie hier dargestellt.
    Der Autor sollte sich vielleicht zur besseren Orientierung auch einmal auf der Seite von http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/ informieren.
  • Roman Stilling
    Roman Stilling
    am 02.09.2019
    @ G. Höberth:
    Der Beitrag muss von dieser Prämisse ausgehen, dass Tierversuche für die biomedizinische Forschung und zum Erlangen von neuem Wissen über grundlegende Prozesse in der Biologie generell relevant und aktuell nicht ersetzbar sind. Tatsächlich ist genau das auch der wissenschaftliche Konsens.
    Entgegen Ihrer Behauptung (die sich auf einen Verein bezieht, der in dieser Thematik wirklich sehr extreme Positionen vertritt) ist die Prämisse so unumstritten wie etwa der menschengemachte Klimawandel, die positive Wirkung von Schutzimpfungen oder die Unwirksamkeit von Homöopathie.

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